Im Trauerfall
Im Trauerfall


Was muss nach dem Tod eines Angehörigen erledigt werden?
Wenn ein Todesfall eintritt, stehen innerhalb kurzer Zeit viele wichtige Aufgaben an. Grundsätzlich ergeben sich für die Hinterbliebenen vier zentrale Schritte:
Einen Arzt informieren
Den Bestatter benachrichtigen
Angehörige verständigen
Wichtige Unterlagen zusammentragen
Verstirbt jemand zuhause, können Sie sich direkt an das Bestattungsinstitut Schäuble & Winkler wenden. Wir begleiten Sie durch alle notwendigen Schritte und unterstützen Sie bei der Einleitung der erforderlichen Maßnahmen.
1. Arzt verständigen
Bei einem natürlichen Todesfall ist ein Arzt gesetzlich verpflichtet, eine Todesbescheinigung (Totenschein) auszustellen, die den Tod offiziell bestätigt. Tritt der Tod zu Hause ein, sollte idealerweise der Hausarzt informiert werden (außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117). In Einrichtungen wie Alten- oder Pflegeheimen organisiert die jeweilige Institution die Benachrichtigung des Arztes, im Krankenhaus übernimmt das der diensthabende Arzt. Liegt kein natürlicher Tod vor, ist zunächst die Polizei zu informieren.
Nach Ausstellung des Totenscheins kann die Überführung des Verstorbenen erfolgen. Im Falle eines Sterbefalls zu Hause erlaubt das Gesetz den Angehörigen eine Frist von bis zu 36 Stunden, um den Leichnam zu überführen. So besteht die Möglichkeit, den Toten zu Hause aufzubahren, damit Freunde und Verwandte Abschied nehmen können.
2. Angehörige informieren
Parallel dazu sollten enge Familienmitglieder, Freunde und gegebenenfalls der Arbeitgeber des Verstorbenen über den Todesfall benachrichtigt werden.
3. Bestatter alarmieren
Sobald die Todesbescheinigung vorliegt, kann das Bestattungsunternehmen Schäuble & Winkler mit der Abholung beauftragt werden. Unter der Nummer 07531 36 38 100 sind wir jederzeit für Sie erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Es ist ratsam, den Bestatter möglichst früh einzubeziehen, damit wir Sie umfassend unterstützen können. Sollten noch Unklarheiten bezüglich der nächsten Schritte bestehen, beraten wir Sie gern telefonisch zu den ersten Maßnahmen. In einem ausführlichen Beratungsgespräch klären wir alle weiteren Details – entweder in unserem Büro in der Opelstraße 5A oder bei Ihnen zu Hause, ganz nach Ihren Wünschen.
In Baden-Württemberg gilt eine Frist von 36 Stunden, innerhalb derer ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung und Bestattung beauftragt werden muss. Die erste Überführung erfolgt üblicherweise vom Sterbeort zur Bestattungsanstalt, wo hygienische Versorgung und Kühlung stattfinden. Bei Feuerbestattungen folgt zudem die Überführung zum Krematorium in Konstanz oder Singen. Die letzte Überführung findet dann im Rahmen der Trauerfeier und Bestattung statt.
4. Wichtige Dokumente bereitstellen
Für den Todesfall muss dieser dem Standesamt offiziell gemeldet werden, was nur mit bestimmten Unterlagen möglich ist. Nur so kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden. Wenn Dokumente fehlen, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung. Die Ausstellung der Sterbeurkunde und weitere Formalitäten übernehmen wir für Sie.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) der anzeigenden Person
Ausweis oder Meldebescheinigung des Verstorbenen
Todesbescheinigung vom Arzt
Personenstandsunterlagen (Originale): Bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, bei Geschiedenen Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
Die Sterbeurkunde wird unter anderem für Renten, Versicherungen und das Nachlassgericht benötigt. In manchen Bundesländern, wie Bayern und Baden-Württemberg, wird das Nachlassgericht direkt von Amts wegen informiert.
Wir möchten Ihnen so viel Arbeit wie möglich abnehmen: Sollten Dokumente fehlen, unterstützen wir Sie bei deren Einholung. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Beantragung und Behördengängen. Damit wir Sie bestmöglich entlasten können, bitten wir Sie, - falls vorliegend - folgende Unterlagen bereitzuhalten: Mitgliedskarte der Krankenkasse, aktueller Rentenbescheid, Versicherungspolicen (insbesondere Lebensversicherungen, die meist binnen 48 Stunden gemeldet werden müssen), Nutzungsurkunde für eine Grabstätte sowie eine etwaige Bestattungsverfügung.
Was muss nach dem Tod eines Angehörigen erledigt werden?
Wenn ein Todesfall eintritt, stehen innerhalb kurzer Zeit viele wichtige Aufgaben an. Grundsätzlich ergeben sich für die Hinterbliebenen vier zentrale Schritte:
Einen Arzt informieren
Den Bestatter benachrichtigen
Angehörige verständigen
Wichtige Unterlagen zusammentragen
Verstirbt jemand zuhause, können Sie sich direkt an das Bestattungsinstitut Schäuble & Winkler wenden. Wir begleiten Sie durch alle notwendigen Schritte und unterstützen Sie bei der Einleitung der erforderlichen Maßnahmen.
1. Arzt verständigen
Bei einem natürlichen Todesfall ist ein Arzt gesetzlich verpflichtet, eine Todesbescheinigung (Totenschein) auszustellen, die den Tod offiziell bestätigt. Tritt der Tod zu Hause ein, sollte idealerweise der Hausarzt informiert werden (außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117). In Einrichtungen wie Alten- oder Pflegeheimen organisiert die jeweilige Institution die Benachrichtigung des Arztes, im Krankenhaus übernimmt das der diensthabende Arzt. Liegt kein natürlicher Tod vor, ist zunächst die Polizei zu informieren.
Nach Ausstellung des Totenscheins kann die Überführung des Verstorbenen erfolgen. Im Falle eines Sterbefalls zu Hause erlaubt das Gesetz den Angehörigen eine Frist von bis zu 36 Stunden, um den Leichnam zu überführen. So besteht die Möglichkeit, den Toten zu Hause aufzubahren, damit Freunde und Verwandte Abschied nehmen können.
2. Angehörige informieren
Parallel dazu sollten enge Familienmitglieder, Freunde und gegebenenfalls der Arbeitgeber des Verstorbenen über den Todesfall benachrichtigt werden.
3. Bestatter alarmieren
Sobald die Todesbescheinigung vorliegt, kann das Bestattungsunternehmen Schäuble & Winkler mit der Abholung beauftragt werden. Unter der Nummer 07531 36 38 100 sind wir jederzeit für Sie erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Es ist ratsam, den Bestatter möglichst früh einzubeziehen, damit wir Sie umfassend unterstützen können. Sollten noch Unklarheiten bezüglich der nächsten Schritte bestehen, beraten wir Sie gern telefonisch zu den ersten Maßnahmen. In einem ausführlichen Beratungsgespräch klären wir alle weiteren Details – entweder in unserem Büro in der Opelstraße 5A oder bei Ihnen zu Hause, ganz nach Ihren Wünschen.
In Baden-Württemberg gilt eine Frist von 36 Stunden, innerhalb derer ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung und Bestattung beauftragt werden muss. Die erste Überführung erfolgt üblicherweise vom Sterbeort zur Bestattungsanstalt, wo hygienische Versorgung und Kühlung stattfinden. Bei Feuerbestattungen folgt zudem die Überführung zum Krematorium in Konstanz oder Singen. Die letzte Überführung findet dann im Rahmen der Trauerfeier und Bestattung statt.
4. Wichtige Dokumente bereitstellen
Für den Todesfall muss dieser dem Standesamt offiziell gemeldet werden, was nur mit bestimmten Unterlagen möglich ist. Nur so kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden. Wenn Dokumente fehlen, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung. Die Ausstellung der Sterbeurkunde und weitere Formalitäten übernehmen wir für Sie.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) der anzeigenden Person
Ausweis oder Meldebescheinigung des Verstorbenen
Todesbescheinigung vom Arzt
Personenstandsunterlagen (Originale): Bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, bei Geschiedenen Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
Die Sterbeurkunde wird unter anderem für Renten, Versicherungen und das Nachlassgericht benötigt. In manchen Bundesländern, wie Bayern und Baden-Württemberg, wird das Nachlassgericht direkt von Amts wegen informiert.
Wir möchten Ihnen so viel Arbeit wie möglich abnehmen: Sollten Dokumente fehlen, unterstützen wir Sie bei deren Einholung. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Beantragung und Behördengängen. Damit wir Sie bestmöglich entlasten können, bitten wir Sie, - falls vorliegend - folgende Unterlagen bereitzuhalten: Mitgliedskarte der Krankenkasse, aktueller Rentenbescheid, Versicherungspolicen (insbesondere Lebensversicherungen, die meist binnen 48 Stunden gemeldet werden müssen), Nutzungsurkunde für eine Grabstätte sowie eine etwaige Bestattungsverfügung.
Was muss nach dem Tod eines Angehörigen erledigt werden?
Wenn ein Todesfall eintritt, stehen innerhalb kurzer Zeit viele wichtige Aufgaben an. Grundsätzlich ergeben sich für die Hinterbliebenen vier zentrale Schritte:
Einen Arzt informieren
Den Bestatter benachrichtigen
Angehörige verständigen
Wichtige Unterlagen zusammentragen
Verstirbt jemand zuhause, können Sie sich direkt an das Bestattungsinstitut Schäuble & Winkler wenden. Wir begleiten Sie durch alle notwendigen Schritte und unterstützen Sie bei der Einleitung der erforderlichen Maßnahmen.
1. Arzt verständigen
Bei einem natürlichen Todesfall ist ein Arzt gesetzlich verpflichtet, eine Todesbescheinigung (Totenschein) auszustellen, die den Tod offiziell bestätigt. Tritt der Tod zu Hause ein, sollte idealerweise der Hausarzt informiert werden (außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117). In Einrichtungen wie Alten- oder Pflegeheimen organisiert die jeweilige Institution die Benachrichtigung des Arztes, im Krankenhaus übernimmt das der diensthabende Arzt. Liegt kein natürlicher Tod vor, ist zunächst die Polizei zu informieren.
Nach Ausstellung des Totenscheins kann die Überführung des Verstorbenen erfolgen. Im Falle eines Sterbefalls zu Hause erlaubt das Gesetz den Angehörigen eine Frist von bis zu 36 Stunden, um den Leichnam zu überführen. So besteht die Möglichkeit, den Toten zu Hause aufzubahren, damit Freunde und Verwandte Abschied nehmen können.
2. Angehörige informieren
Parallel dazu sollten enge Familienmitglieder, Freunde und gegebenenfalls der Arbeitgeber des Verstorbenen über den Todesfall benachrichtigt werden.
3. Bestatter alarmieren
Sobald die Todesbescheinigung vorliegt, kann das Bestattungsunternehmen Schäuble & Winkler mit der Abholung beauftragt werden. Unter der Nummer 07531 36 38 100 sind wir jederzeit für Sie erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Es ist ratsam, den Bestatter möglichst früh einzubeziehen, damit wir Sie umfassend unterstützen können. Sollten noch Unklarheiten bezüglich der nächsten Schritte bestehen, beraten wir Sie gern telefonisch zu den ersten Maßnahmen. In einem ausführlichen Beratungsgespräch klären wir alle weiteren Details – entweder in unserem Büro in der Opelstraße 5A oder bei Ihnen zu Hause, ganz nach Ihren Wünschen.
In Baden-Württemberg gilt eine Frist von 36 Stunden, innerhalb derer ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung und Bestattung beauftragt werden muss. Die erste Überführung erfolgt üblicherweise vom Sterbeort zur Bestattungsanstalt, wo hygienische Versorgung und Kühlung stattfinden. Bei Feuerbestattungen folgt zudem die Überführung zum Krematorium in Konstanz oder Singen. Die letzte Überführung findet dann im Rahmen der Trauerfeier und Bestattung statt.
4. Wichtige Dokumente bereitstellen
Für den Todesfall muss dieser dem Standesamt offiziell gemeldet werden, was nur mit bestimmten Unterlagen möglich ist. Nur so kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden. Wenn Dokumente fehlen, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung. Die Ausstellung der Sterbeurkunde und weitere Formalitäten übernehmen wir für Sie.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) der anzeigenden Person
Ausweis oder Meldebescheinigung des Verstorbenen
Todesbescheinigung vom Arzt
Personenstandsunterlagen (Originale): Bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, bei Geschiedenen Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
Die Sterbeurkunde wird unter anderem für Renten, Versicherungen und das Nachlassgericht benötigt. In manchen Bundesländern, wie Bayern und Baden-Württemberg, wird das Nachlassgericht direkt von Amts wegen informiert.
Wir möchten Ihnen so viel Arbeit wie möglich abnehmen: Sollten Dokumente fehlen, unterstützen wir Sie bei deren Einholung. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Beantragung und Behördengängen. Damit wir Sie bestmöglich entlasten können, bitten wir Sie, - falls vorliegend - folgende Unterlagen bereitzuhalten: Mitgliedskarte der Krankenkasse, aktueller Rentenbescheid, Versicherungspolicen (insbesondere Lebensversicherungen, die meist binnen 48 Stunden gemeldet werden müssen), Nutzungsurkunde für eine Grabstätte sowie eine etwaige Bestattungsverfügung.